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Gründe für ein pflegewissenschaftliches Normierungskonzept
Deshalb wird man, um eine Vergleichbarkeit von Pflege zu erreichen, einen dem ärztlichen ICD-Schlüssel vergleichbares Normierungskonzept einführen müssen. In diesem Sinne wäre es richtig, wenn die zukünftig anzupassenden Diagnosekonzepte sich dazu eignen, in ein Klassifikationsprogramm aufgenommen zu werden. Wir glauben, dass sich die Verantwortlichen in der Pflege bewusst sein müssen, dass dies schnellstmöglich geschieht, sonst werden Verantwortliche aus anderen Gesundheits- oder Verwaltungsbereichen wieder einmal für die Pflege entscheiden. Ein Ansatz wäre die Klassifikation im Sinne des INCP´s.
Insbesondere die Ärzteschaft und die Krankenkassen haben bereits feste Konzepte zu diesem Zweck entwickelt, z.B. die DRG´s sind im Auftrag des Bundesgesundheitsministerium entwickelt worden. [Rehwinkel 2000a: 484] Ob diese Konzepte dann auch im Sinne der Pflege sind, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen. Wir erlauben es uns aber, dieses zu bezweifeln, da die Ärzteschaft naturgemäß ihre eigenen Interessen und Sichtweisen vertritt. Wir verweisen auf Penny Powers, die in Berlin 1998 auf dem 1. dezentralen Kolloquium des DV Pflegewissenschaft sagte: „Etwas zu definieren heißt Macht ausüben.“ [Powers 1998: 48] Ausdrücklich unterstreicht Frau Powers damit die Notwendigkeit, die Definitionsmacht für Pflegeaussagen auch in den Händen der Pflege zu belassen. Dies ist in der Pflege wohl ebenso zu fordern wie in allen anderen Wissens- und Arbeitsdisziplinen; ein Mediziner wäre ja wahrscheinlich auch entsetzt, wenn ein Physiker aufgrund seiner guten Reputation seinen Arbeitsablauf maßgeblich bestimmt.
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